Kosten & Honorar

Gesetzliche Vergütung

Das anwaltliche Honorar richtet sich insbesondere nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Für die gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts schreibt das RVG eine bestimmte Vergütung vor, die keinesfalls unterschritten werden darf und in Zivilverfahren streitwertabhängig ist.

Honorarvereinbarungen

Für die außergerichtliche Tätigkeit und die anwaltliche Beratung erlaubt das Gesetz Honorarvereinbarungen. Möglich ist zum Beispiel die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder einer Vergütung nach Zeitaufwand.

Die Höhe des Honorars hängt von den Umständen des Einzelfalls ab – etwa von dessen Schwierigkeitsgrad sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten. Das vereinbarte Honorar darf unter dem gesetzlichen Honorar liegen.

Kommt keine Vereinbarung über das Honorar zustande, ist die Anwaltsarbeit gesetzlich zu vergüten.